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Mietaufteilung-Rechner

Mietanteile nach Nettogehalt berechnen – fairer als gleiche Hälfte.

Person 1 zahlt

697,67 €

Anteil: 58,1 %

Person 2 zahlt

502,33 €

Anteil: 41,9 %

Häufige Fragen

Was ist proportionale Mietaufteilung?
Bei der proportionalen Mietaufteilung zahlt jede Person einen Anteil der Warmmiete entsprechend ihrem Einkommensverhältnis. Wer mehr netto verdient, trägt einen höheren Anteil – statt pauschal 50/50. Formel: Anteil Person 1 = Gehalt 1 ÷ (Gehalt 1 + Gehalt 2); Mietanteil = Warmmiete × Anteil.
Warum ist 50/50 bei der Miete oft unfair?
Bei gleicher Aufteilung zahlt die Person mit niedrigerem Einkommen relativ mehr von ihrem verfügbaren Netto. Beispiel: 2.500 € vs. 1.800 € netto, 1.200 € Warmmiete – 50/50 bedeutet je 600 € (24 % vs. 33 % des Nettos). Proportional wären ca. 698 € vs. 502 € – fairer nach Belastbarkeit.
Netto oder Brutto für die Mietaufteilung?
Üblich ist das Nettoeinkommen, weil es das tatsächlich verfügbare Geld widerspiegelt. Unser Rechner nutzt Nettogehalt – Sie können aber auch Brutto oder ein gemeinsames Haushaltsbudget zugrunde legen, wenn Sie das so vereinbaren. Wichtig: einheitliche Regel und schriftliche Absprache in WG oder Paarhaushalt.

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Proportionale Mietaufteilung erklärt

In vielen Wohngemeinschaften und bei Paaren wird die Miete noch immer hälftig geteilt – unabhängig vom Einkommen. Die proportionale Mietaufteilung verteilt die Warmmiete nach dem Verhältnis der Nettoeinkommen: Wer mehr verdient, zahlt einen größeren Anteil.

Warum 50/50 oft unfair ist

Bei 600 € Warmmiete und 50/50 zahlt jede Person 300 €. Verdient Person A 2.500 € netto und Person B 1.800 €, belastet 300 € Person B relativ stärker als Person A. Proportionale Aufteilung reduziert diese Ungleichheit und entspricht oft dem Gefühl von Fairness im Alltag.

Formel

  • Anteil Person 1 = Nettogehalt 1 ÷ (Nettogehalt 1 + Nettogehalt 2)
  • Mietanteil Person 1 = Warmmiete gesamt × Anteil Person 1
  • Person 2 zahlt den verbleibenden Betrag der Warmmiete

Tipps für die Praxis

  • Nettoeinkommen regelmäßig aktualisieren (Gehaltserhöhung, Teilzeit)
  • Schriftlich festhalten, ob Nebenkosten in der Warmmiete enthalten sind
  • Bei stark unterschiedlichen Zimmergrößen kann ein Mischmodell sinnvoll sein