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Online-Rechner

Pflegegrad-Schnellrechner

Erste Einschätzung des Pflegegrads anhand typischer Alltagsbereiche.

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Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Der Pflegegrad (1 bis 5) wird durch den Medizinischen Dienst anhand eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Bewertet werden u. a. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und der Umgang mit Alltagsanforderungen.

Unser Schnellrechner liefert eine erste Orientierung – die verbindliche Entscheidung trifft die Pflegekasse nach der MD-Begutachtung.

Ab wie vielen Punkten erhält man Pflegegrad 2?

Punkteschwellen im offiziellen System

Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten. Pflegegrad 2: ab 27 Punkten. Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten. Pflegegrad 4: ab 70 Punkten. Pflegegrad 5: ab 90 Punkten.

Leistungen nach Pflegegrad

Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsangebote – ein frühzeitiger Antrag lohnt sich bei wachsendem Hilfebedarf.