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Online-Rechner

Spritkosten-Rechner

Fahrtkosten für Pendeln und Reisen aus Verbrauch, Literpreis und Strecke schätzen.

km

Kraftstoff

11,90 €

7,0 Liter

Abnutzung

7,00 €

100 km × 7 ct/km (ADAC-Richtwert)

Gesamtkosten

18,90 €

11,90 € Sprit + 7,00 € Abnutzung

Kosten pro Person

18,90 €

Gesamt = Spritkosten + Abnutzung (7 ct/km)

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Spritkosten für eine Fahrt?
Formel: (Strecke in km × Verbrauch l/100 km ÷ 100) × Literpreis = Kraftstoffkosten. Beispiel: 200 km, 7 l/100 km, 1,70 €/l → 23,80 € Sprit. Unser Rechner addiert optional 7 ct/km Abnutzung (Reifen, Bremsen, Wartung – ADAC-Richtwert für Kompaktwagen).
Wie teile ich Fahrtkosten fair mit Mitfahrern?
Addieren Sie Kraftstoff- und Abnutzungskosten zur Gesamtsumme und teilen Sie durch die Anzahl der Personen (inkl. Fahrer). So trägt jeder den gleichen Anteil. Alternativ: nur Sprit teilen, Abnutzung beim Fahrzeugbesitzer lassen – das sollte vorher abgesprochen werden.
Welcher Verbrauch ist für die Berechnung realistisch?
Nutzen Sie den Durchschnittsverbrauch laut Bordcomputer oder Herstellerangabe (WLTP-Werte liegen oft unter dem Realverbrauch). Für Benziner im Alltag sind 6–8 l/100 km üblich, Diesel oft 5–7 l. Kurzstrecken, Winter und Autobahn erhöhen den Verbrauch deutlich.

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Wie berechnet man die Spritkosten für eine Fahrt?

Die Fahrtkosten setzen sich aus Kraftstoff und Abnutzung zusammen. Für den Sprit gilt: (Strecke ÷ 100 × Verbrauch) × Spritpreis. Die Abnutzung wird mit 7 ct/km (ADAC-Richtwert) automatisch berechnet.

Beispiel

Bei 200 km, 7 l/100 km und 1,70 €/Liter: 14 Liter (23,80 € Sprit) plus 14,00 € Abnutzung (200 × 0,07 €) = 37,80 € Gesamtkosten.

Fahrtkosten teilen: So geht's fair

Fahren mehrere Personen mit, teilen Sie die Gesamtkosten (Sprit + Abnutzung) durch die Anzahl der Mitfahrer. So werden Kraftstoff und Fahrzeugverschleiß gleichmäßig verteilt.

Tipp für Mitfahrgelegenheiten

  • Gesamtkosten vor Abfahrt grob berechnen und transparent kommunizieren.
  • Abnutzung ist ein ADAC-Verschleißrichtwert – Wertverlust und Maut ggf. extra.
  • Maut oder Parkgebühren bei Bedarf separat ausweisen.