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Krypto-Steuer-Rechner

Steuer auf Kryptogewinne – 1-Jahres-Frist und Freigrenze.

Krypto-Gewinn

4.000,00 €

Fällige Steuer

1.400,00 €

35 % auf den Gewinn

Reingewinn nach Steuern

2.600,00 €

Häufige Fragen

Wann sind Kryptogewinne in Deutschland steuerfrei?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Bei Haltefrist unter einem Jahr können Gewinne steuerpflichtig sein – der persönliche Einkommensteuersatz gilt (nicht Abgeltungsteuer). Verluste können unter Bedingungen verrechnet werden.
Was bedeutet die 600-Euro-Freigrenze bei Krypto?
Veräußern Sie Kryptowährungen innerhalb eines Jahres, sind Gewinne bis 600 € pro Kalenderjahr steuerfrei – solange die Freigrenze nicht überschritten wird. Wird sie auch nur minimal überschritten, ist der gesamte Gewinn des Jahres steuerpflichtig (Klippenwirkung). Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (z. B. auch Edelmetalle).
Was ist die FIFO-Regel bei Krypto?
FIFO (First In, First Out): Zuerst angeschaffte Coins gelten bei Verkauf als zuerst veräußert. Das beeinflusst Gewinnhöhe und Haltefrist – bei vielen Trades ist lückenlose Dokumentation Pflicht. Seit 2022 müssen Krypto-Börsen in Deutschland Kundendaten an das Finanzamt melden; die Steuererklärung bleibt Ihre Pflicht.

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Krypto-Steuer in Deutschland

Kryptowährungen gelten als andere Wirtschaftsgüter. Für Privatanleger entscheidet vor allem die Haltefrist von einem Jahr: Verkaufen Sie danach, ist der Gewinn oft steuerfrei.

Haltefrist unter einem Jahr

Innerhalb von 12 Monaten sind Gewinne steuerpflichtig. Die Freigrenze von 600 € pro Jahr entlastet kleine Gewinne – wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (nicht nur der Anteil über 600 €).

FIFO und Dokumentation

Bei mehreren Käufen gilt häufig FIFO: zuerst angeschaffte Einheiten gelten als zuerst veräußert. Ohne Nachweis von Anschaffungszeitpunkt und -preis drohen Nachforderungen. Der persönliche Steuersatz im Rechner ist eine Näherung (z. B. Grenzsteuersatz inkl. Soli).