Midijob-Rechner
Nettoeinkommen, Abgaben und Gleitzonen-Effekte im Midijob schnell abschätzen.
Übergangsbereich 2026: 603,01 € bis 2.000,00 €
Brutto
1.200,00 €
Sozialabgaben (AN)
180,77 €
Beitragsentgelt: 854,69 €
Netto
1.019,23 €
Lohnsteuer-Schätzung: 0,00 €
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- Reduziertes Beitragsentgelt (Arbeitnehmer): 854,69 €
- Arbeitnehmer-SV-Satz (Summe): 21.15 %
- Geschätzte Lohnsteuer (Stkl. I): 0,00 €
Häufige Fragen
Was ist der Midijob-Übergangsbereich 2026?
Welche Sozialabgaben zahle ich im Midijob?
Lohnt sich ein Midijob gegenüber Minijob oder Vollzeit?
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Was ist ein Midijob?
Ein Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich) liegt zwischen Minijob und einem sozialversicherungspflichtigen Job mit vollem Beitrag. Sie verdienen mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, zahlen als Arbeitnehmer aber noch nicht den vollen Sozialversicherungsanteil auf das gesamte Brutto.
Wie funktioniert die Gleitzone?
Früher sprach man von der „Gleitzone“, heute vom Übergangsbereich. Entscheidend ist das reduzierte beitragspflichtige Entgelt: Es steigt mit Ihrem Brutto, aber langsamer als das tatsächliche Gehalt. Dafür nutzt die gesetzliche Berechnung den jährlichen Faktor F und Formeln nach § 20 Abs. 2 SGB IV.
Kurz erklärt in drei Schritten
- Ihr Bruttolohn liegt zwischen der Untergrenze (2026: 603,01 €) und 2.000 € monatlich.
- Aus dem Brutto wird das reduzierte Beitragsentgelt für den Arbeitnehmeranteil berechnet.
- Auf dieses reduzierte Entgelt werden die Sozialversicherungsbeiträge erhoben – daraus ergibt sich Ihr Netto zusammen mit der Lohnsteuer.
Welche Vorteile hat das für Arbeitnehmer?
- Voller Versicherungsschutz: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ohne Minijob-Einschränkungen.
- Geringere Abzüge: Im Vergleich zum Vollbeitrag bleibt mehr Netto im Übergangsbereich.
- Rentenansprüche: Es fließen Beiträge in die gesetzliche Rente – mehr Einkommen bedeutet langfristig höhere Anwartschaften.
- Flexibler Einstieg: Ideal für Wiedereinsteiger, Teilzeit oder Aufstockung vom Minijob.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Näherung auf Basis der Midijob-Formeln 2026 (Steuerklasse I, durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag). Für verbindliche Abrechnungen nutzen Sie die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.