Pfändungsfreigrenzen-Rechner
Sicherer Betrag und Pfändung bei Lohnpfändung grob berechnen.
Sicherer Betrag (Pfändungsfrei)
1.682,34 €
Freigrenze: 1.402,28 €
Pfändbarer Betrag
317,66 €
Geschätzt nach § 850c ZPO (vereinfacht)
Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung auf Basis der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO (2024/2025). Die tatsächliche Pfändung hängt von Art der Forderung, Unterhaltsschutz und ggf. P-Konto ab – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Was regelt § 850c ZPO?
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Pfändungsfreigrenzen verstehen
Gläubiger können bei Vollstreckung Arbeitseinkommen pfänden – aber nicht den gesamten Lohn. Die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO sichert ein existenzsicherndes Minimum. Liegt Ihr Netto darunter, ist in der Regel nichts pfändbar.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Mit einem P-Konto wird der geschützte Betrag auf dem Konto monatlich freigegeben. Wichtig: Umwandlung oder Einrichtung beim Bankberater, Nachweise bei Unterhaltspflichtigen, Fristen bei Erhöhungen beachten.
Unterhaltspflichtige Personen
Für jede unterhaltspflichtige Person (z. B. Ehepartner, Kind) erhöht sich die Freigrenze um etwa 527,76 €. Der Rechner bildet das vereinfacht ab – für Gerichtsverfahren oder Pfändungsschreiben ist die exakte Berechnung maßgeblich.