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Online-Rechner

Abfindungsrechner

Geschätzte Abfindung nach der deutschen Regelabfindungs-Faustformel.

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Regelabfindung berechnen

In Verhandlungen nach Kündigung oder bei Aufhebungsverträgen wird oft die Regelabfindung herangezogen: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Der Rechner liefert eine erste Orientierung – die tatsächliche Summe kann höher oder niedriger ausfallen.

Kein fester gesetzlicher Betrag

Arbeitgeber müssen nicht automatisch nach dieser Formel zahlen. Entscheidend sind Verhandlung, betriebliche Praxis und individuelle Umstände. Lassen Sie Aufhebungsverträge vor Unterzeichnung prüfen.

Fünftelregelung und Steuern

Abfindungen können steuerlich begünstigt sein: Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) verteilt einen Teil der Entlassungsabfindung auf fünf Jahre und kann die Progressionswirkung mildern. Voraussetzungen und Berechnung sind komplex – ein Steuerberater hilft bei der Einordnung.