Abfindungsrechner
Geschätzte Abfindung nach der deutschen Regelabfindungs-Faustformel.
Geschätzte Regelabfindung
8.750,00 €
Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre
Hinweis: Die Regelabfindung ist eine Orientierung aus der Praxis, kein gesetzlicher Anspruch. Die Höhe ist verhandelbar und hängt von Kündigungsgrund, Alter, Stellenmarkt und Aufhebungsvertrag ab. Bei Auszahlung kann die steuerliche Fünftelregelung die Belastung mindern – Details beim Steuerberater klären.
Häufige Fragen
Was ist die Regelabfindung?
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?
Was ist die Fünftelregelung bei der Abfindung?
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Regelabfindung berechnen
In Verhandlungen nach Kündigung oder bei Aufhebungsverträgen wird oft die Regelabfindung herangezogen: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Der Rechner liefert eine erste Orientierung – die tatsächliche Summe kann höher oder niedriger ausfallen.
Kein fester gesetzlicher Betrag
Arbeitgeber müssen nicht automatisch nach dieser Formel zahlen. Entscheidend sind Verhandlung, betriebliche Praxis und individuelle Umstände. Lassen Sie Aufhebungsverträge vor Unterzeichnung prüfen.
Fünftelregelung und Steuern
Abfindungen können steuerlich begünstigt sein: Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) verteilt einen Teil der Entlassungsabfindung auf fünf Jahre und kann die Progressionswirkung mildern. Voraussetzungen und Berechnung sind komplex – ein Steuerberater hilft bei der Einordnung.