Urlaubsanspruch-Rechner
Gesetzlichen Urlaub in Arbeitstagen für Ihr Beschäftigungsverhältnis berechnen.
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Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Höhe richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, mindestens aber nach dem gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen (§ 3 BUrlG).
Das Zwölftelungsprinzip
Besteht das Arbeitsverhältnis nur einen Teil des Kalenderjahres, wird der Urlaub in der Regel für jeden vollen Beschäftigungsmonat mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs berechnet (§ 5 BUrlG).
15./16.-Regel
- Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem 15., zählt der Monat oft nicht.
- Endet es vor dem 16., zählt der Austrittsmonat häufig nicht als voller Monat.
Austritt nach dem 30. Juni
Scheidet ein Arbeitnehmer nach dem 30. Juni aus und hat die sechsmonatige Wartezeit erfüllt, steht in der Regel mindestens der volle gesetzliche Mindesturlaub zu – der vertragliche Mehrurlaub kann je nach Klausel anteilig sein.