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Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuerlast und effektiver Steuersatz schätzen.

Gewerbesteuerlast

3.570,00 €

Steuermessbetrag

892,50 €

Messzahl 3,5 % · Freibetrag 24.500,00 €

Effektiver Steuersatz

7,14 %

Gewerbesteuer ÷ Gewerbeertrag

Häufige Fragen

Ab wann muss ich Gewerbesteuer zahlen (Freibetrag von 24.500 €)?
Natürliche Personen und Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG) haben 2026 einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Liegt der Gewinn darunter, entsteht kein Steuermessbetrag und damit keine Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag – bereits ab dem ersten Euro Gewerbeertrag kann Gewerbesteuer anfallen. Kleinunternehmer mit Gewerbeanmeldung sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, profitieren aber vom Freibetrag.
Wie berechnet sich der Hebesatz der Gemeinde?
Der Hebesatz wird von Ihrer Gemeinde festgesetzt (Gewerbesteuer-Hebesatz-Satzung) und liegt typischerweise zwischen 200 % und 600 % – häufig etwa 400 % (z. B. Berlin 410 %, München 490 %, viele kleinere Kommunen 380–450 %). Er multipliziert den Steuermessbetrag: Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Gleicher Gewinn, anderer Firmensitz – andere Gewerbesteuerlast. Den aktuellen Hebesatz finden Sie im Bescheid oder auf der Website Ihrer Stadt.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften mindert die Gewerbesteuer die Einkommensteuer: Es gibt einen Gewerbesteuer-Gewinnfreibetrag von 24.500 € und eine Anrechnung des 4-fachen Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG). Dadurch wird vermieden, dass Gewerbeertrag doppelt voll belastet wird. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer – eine direkte ESt-Anrechnung entfällt, da keine Einkommensteuer auf Unternehmensebene anfällt.

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Gewerbesteuer verstehen

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen zahlen auf ihren Gewerbeertrag eine Gemeindesteuer. Entscheidend sind der Freibetrag, die einheitliche Messzahl von 3,5 % und der Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Freibetrag 24.500 €

Einzelunternehmer und GbR profitieren von einem Freibetrag von 24.500 €. Erst der darüber liegende Gewinn fließt in die Berechnung ein. GmbH und UG haben diesen Freibetrag nicht.

Hebesatz der Gemeinde

Der Hebesatz (z. B. 400 %) multipliziert den Steuermessbetrag. Gleicher Gewinn, andere Gemeinde – andere Gewerbesteuerlast. Prüfen Sie den Hebesatz Ihres Gewerbesteuer-Hebesatz-Bescheids oder der Gemeinde-Website.