Kleinunternehmer-Rechner
Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung noch gilt – mit Puffer zur Vorjahresgrenze.
Kleinunternehmerregelung weiterhin anwendbar
Vorjahres- und laufender Umsatz liegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen (§ 19 UStG).
Puffer zum Vorjahreslimit (22.000 €)
7.000 €
Puffer laufendes Jahr (50.000 €): 30.000 €
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer 2026?
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Was passiert bei Überschreitung der Grenze?
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Die 22.000-Euro-Grenze im Vorjahr
Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres: Er darf 22.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich muss der erwartete Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich bei maximal 50.000 Euro liegen.
So funktioniert die Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer verzichten Sie auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen und auf den Vorsteuerabzug. Das vereinfacht die Buchhaltung, lohnt sich aber nicht in jedem Fall – abhängig von Kunden und Kosten.
Planungstipp
- Umsätze regelmäßig gegen die Grenzen prüfen
- Bei Wachstum frühzeitig Regelbesteuerung einplanen
- Individuelle Fälle mit dem Steuerberater klären