Kündigungsfrist-Rechner
Kündigungsfrist nach BGB prüfen – Probezeit und Betriebszugehörigkeit.
Kündigungsfrist
4 Wochen
zum 15. eines Kalendermonats oder zum Monatsende
Rechtsgrundlage
§ 622 Abs. 1 BGB
Kündigung durch Arbeitnehmer
Kündigt der Arbeitnehmer, verlängert sich die Frist gesetzlich nicht mit der Betriebszugehörigkeit – Tarifverträge können abweichen. Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Sonderregeln können abweichen – dies ist eine Orientierung nach dem BGB, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit?
Wie verändert sich die Frist bei längerer Betriebszugehörigkeit?
Wann muss die Kündigung spätestens beim Arbeitgeber eingehen?
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Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Ihrer Betriebszugehörigkeit? Der Rechner orientiert sich am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – für Kündigungen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, inklusive Probezeit.
Überblick
- Probezeit: 2 Wochen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Arbeitnehmer kündigt: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Arbeitgeber kündigt: ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängerte Fristen bis 7 Monate zum Monatsende
Tarifverträge und Arbeitsverträge können günstigere Regelungen enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.