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Online-Rechner

Überstunden-Rechner

Wert Ihrer Überstunden – Auszahlung oder Freizeitausgleich.

Auszahlung brutto

250,00 €

Inkl. 25 % Zuschlag (50,00 €)

Freizeitausgleich

1,3 Tage

Bei 8 h pro Tag

Effektiver Stundenlohn

25,00 €

Pro Überstunde mit Zuschlag

Häufige Fragen

Müssen Überstunden laut Gesetz ausbezahlt werden?
Grundsätzlich ja: Überstunden sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden – per Auszahlung oder Freizeitausgleich, je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Ein genereller Verzicht ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Ohne Vereinbarung gilt der normale Stundenlohn, Zuschläge sind gesetzlich nicht immer vorgeschrieben, aber oft tariflich geregelt.
Wie hoch ist der übliche Überstunden-Zuschlag?
Gesetzlich gibt es keinen pauschalen Zuschlag für normale Überstunden. In Tarifverträgen sind oft 25 % ab der ersten Überstunde üblich, an Sonn- und Feiertagen 50–100 % oder mehr. Nachtarbeit kann zusätzliche Zuschläge bringen. Der Rechner nutzt einen frei wählbaren Zuschlag (Standard 25 %) zur Orientierung.
Was ist der Unterschied zwischen Auszahlung und Freizeitausgleich?
Bei der Auszahlung erhältst du Geld für die Mehrarbeit – oft mit Zuschlag. Beim Freizeitausgleich (Abbau) nimmst du stattdessen frei: Eine Überstunde entspricht typisch einer Stunde Ausgleich, manchmal mit Aufschlag (z. B. 1,25 h frei pro Überstunde). Viele Arbeitgeber bieten beides an – der Rechner zeigt den Geldwert und wie viele Urlaubstage das in Stunden entspräche.

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